BEITRAGSORDNUNG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR KRISTALLOGRAPHIE E.V.

Der Jahresbeitrag

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  • ist für das laufende Jahr bis jeweils zum 31. Januar zu entrichten.
  • wird in der Regel mittels Bankeinzugsverfahren eingezogen.

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 30 € und für studentische Mitglieder 10 €. Auf Antrag kann der Vorstand einem Mitgliedeinen reduzierten Beitragssatz entsprechend der folgenden Beitragstabelle genehmigen.

A Ordentliche Mitglieder 30 €
B Studentische Mitglieder 10 €
D Doktoranden (bis maximal zum 31. Lebensjahr) 10 € auf Antrag
E Stellungslose Mitglieder 10 € auf Antrag
F Mitglieder im Ruhestand bzw. Vorruhestand 10 € auf Antrag
G Unpersönliche Mitglieder nach Vereinbarung mit dem Vorstand

Ein Ruhestandsmitglied kann ab Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag eine lebenslange Mitgliedschaft durch Entrichten eines Einmalbetrages (ohne weitere zukünftige Beitrags- zahlungen) von 120 € erwerben.

Mitglieder, die nicht bzw. nicht zu den geltenden Beitragssätzen bis zum 31. Januar ihren Jahresbeitrag entrichtet haben, erhalten vom Vorstand eine Aufforderung, den Jahresbeitrag innerhalb von vier Wochen auf das Konto der DGK zu überweisen.

Die Kontoverbindung der DGK lautet:
Sparda Bank Hamburg
Kontonummer: 608 599
BLZ: 206 905 00.
SWIFT (BIC): GENODEF1S11
IBAN: DE83 2069 0500 0000 6085 99

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung der DGK am 4. März 2008 in Erlangen beschlossen.


© Deutsche Gesellschaft für Kristallographie | letzte Änderung 19.1.2009 | Impressum